§37c SGB V verständlich erklärt
Wenn ein Familienmitglied beatmungspflichtig ist oder intensivmedizinische Betreuung braucht, muss das nicht zwingend im Krankenhaus oder Pflegeheim passieren. Die außerklinische Intensivpflege ermöglicht es schwer pflegebedürftigen Menschen, würdevoll in ihrer gewohnten Umgebung zu leben – und die Krankenkasse übernimmt die Kosten.
Der Paragraph 37c des Sozialgesetzbuches V regelt den Anspruch auf außerklinische Intensivpflege. Er gilt für Versicherte die wegen einer nicht heilbaren, fortschreitenden Erkrankung oder nach einem Unfall dauerhaft auf intensivpflegerische Versorgung angewiesen sind – insbesondere bei:
Bei genehmigter außerklinischer Intensivpflege übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für die Pflegeleistungen vollständig. Das bedeutet: Die spezialisierte 1:1-Betreuung durch examinierte Intensivpflegekräfte mit Beatmungsschein wird bezahlt – rund um die Uhr, 365 Tage im Jahr.
Wichtig: Die Genehmigung muss vor Beginn der Pflege beantragt werden. APB GO unterstützt Sie und Ihren behandelnden Arzt bei der gesamten Antragstellung – kostenlos und unkompliziert.
Der behandelnde Arzt (z.B. im Krankenhaus oder Hausarzt) stellt eine Verordnung für außerklinische Intensivpflege aus.
Der Antrag wird zusammen mit der Verordnung und einem Pflegeplan bei der Krankenkasse eingereicht.
Der Medizinische Dienst prüft den Bedarf – oft auch direkt beim Patienten im Krankenhaus vor der Entlassung.
Nach Genehmigung kann die Pflege beginnen – in dringenden Fällen auch schon während der Prüfung (vorläufige Genehmigung).
In dringenden Fällen – zum Beispiel direkt nach einem Krankenhausaufenthalt – kann die Intensivpflege sehr kurzfristig starten. APB GO arbeitet eng mit Sozialdiensten und Entlassungsmanagern in Berliner Kliniken zusammen und kann die Überleitung oft innerhalb weniger Tage organisieren.
Außerklinische Intensivpflege ist sowohl in der eigenen Wohnung als auch in einer spezialisierten Pflegewohngemeinschaft möglich. Beide Optionen sind gleichwertig gut — die Krankenkasse finanziert beide vollständig. Die Wahl hängt allein von Ihrer persönlichen Situation und Ihren Wünschen ab:
Eine Ablehnung des Antrags auf außerklinische Intensivpflege ist nicht das Ende. Betroffene haben das Recht, innerhalb von vier Wochen Widerspruch einzulegen. In vielen Fällen wird der Widerspruch erfolgreich — besonders wenn ein ärztliches Gegengutachten eingereicht wird.
APB GO begleitet Sie durch den gesamten Widerspruchsprozess. Unsere Erfahrung zeigt: Wer hartnäckig bleibt und gut dokumentiert, bekommt in der Regel die Genehmigung. Im Notfall gibt es auch die Möglichkeit eines Eilverfahrens vor dem Sozialgericht.
Tipp: Lassen Sie sich die Ablehnung schriftlich aushändigen. Nur so können Sie fristgerecht Widerspruch einlegen. APB GO hilft Ihnen kostenlos dabei.
In Berlin gibt es einige Besonderheiten bei der Beantragung außerklinischer Intensivpflege. Der zuständige MDK ist die MDK Berlin-Brandenburg. Die Bearbeitungszeiten können variieren — in dringenden Fällen (direkt nach Krankenhausaufenthalt) muss die Krankenkasse innerhalb von 3 Wochen entscheiden.
Wichtig für Berlin: Für Beatmungspatienten, die aus einer Berliner Klinik entlassen werden, ist eine enge Abstimmung mit dem Sozialdienst des Krankenhauses entscheidend. APB GO hat langjährige Kooperationen mit Berliner Kliniken und kann die Entlassung und Überleitung sehr kurzfristig koordinieren.
| Leistung | Wer zahlt? | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Intensivpflege / Beatmungspflege | Krankenkasse (100%) | §37c SGB V |
| Behandlungspflege (z.B. Wundversorgung) | Krankenkasse (100%) | §37 SGB V |
| Grundpflege (Waschen, Anziehen) | Pflegekasse (anteilig) | §36 SGB XI |
| Unterkunft in Pflege-WG | Eigenanteil / Sozialhilfe | §§ SGB XII |
| Hilfsmittel (Beatmungsgerät etc.) | Krankenkasse (100%) | §33 SGB V |
Ja. Sie haben freie Wahl des Pflegedienstes bzw. der Pflegeeinrichtung. Die Krankenkasse kann Ihnen keine bestimmte Einrichtung vorschreiben — solange der Anbieter zugelassen ist.
§37 SGB V regelt häusliche Krankenpflege für alle Patienten. §37c SGB V ist speziell für Intensivpflegepatienten mit besonders hohem Versorgungsbedarf — zum Beispiel bei Beatmungspflicht oder schwerem neurologischen Befund.
Standardmäßig hat die Krankenkasse 3 Wochen Zeit. In dringenden Fällen — wenn ein Krankenhausaufenthalt endet und sofortige Pflege notwendig ist — muss die Entscheidung innerhalb von 3 Arbeitstagen fallen. Bei Überschreitung gilt die Genehmigung als erteilt.
APB GO bietet in Berlin sowohl 1:1-Intensivpflege in der eigenen Wohnung als auch Pflegeplätze in drei Pflegewohngemeinschaften (Bohnsdorf, Lichtenrade, Steglitz). Beide Optionen werden von der Krankenkasse finanziert. Aktuelle Verfügbarkeit und kostenlose Beratung: 030 69 540 545.
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