Behandlungspflege, Grundpflege, Eigenanteil & Potenzialerhebung – alles verständlich erklärt
Die Frage, wer die Kosten der Intensivpflege trägt, beschäftigt viele Angehörige — und führt oft zu unnötiger Sorge. Die gute Nachricht: Den weitaus größten Teil der Intensivpflegekosten übernimmt die gesetzliche Krankenkasse. Dieser Ratgeber erklärt, welche Kosten entstehen, wer was zahlt und was 2026 neu ist.
Eigenanteil für die Behandlungspflege in der Regel bei anerkannter
außerklinischer Intensivpflege nach §37c SGB V — Selbstzahler individuell
Außerklinische Intensivpflege (AKI) ist die spezialisierte Pflege von schwerstpflegebedürftigen Menschen außerhalb eines Krankenhauses — also zuhause oder in einer Intensivpflege-Wohngemeinschaft. Sie ist seit 2021 eine eigenständige Leistung nach §37c SGB V.
Anspruch haben Versicherte, die dauerhaft auf eine besonders aufwändige Behandlungspflege angewiesen sind — insbesondere bei:
Die Finanzierung teilt sich auf zwei Kostenträger auf:
| Leistung | Kostenträger | Rechtsgrundlage |
|---|---|---|
| Behandlungspflege (Beatmung, Absaugen, Überwachung) | Krankenkasse (100%) | §37c SGB V |
| Grundpflege (Körperpflege, Ernährung, Mobilität) | Pflegekasse (anteilig je PG) | §36 SGB XI |
| Hilfsmittel (Beatmungsgerät, Absauggerät) | Krankenkasse (100%) | §33 SGB V |
| Miete in Intensivpflege-WG | Eigenanteil / Wohngeld / Sozialamt | Individuell |
| Lebensmittel, Haushalt | Eigenanteil | — |
| Eigenanteil Behandlungspflege (gesetzlich Versicherte) | In der Regel 0€ (Befreiung bei chron. Erkrankung) | §62 SGB V |
Für die meisten gesetzlich Versicherten: Bei anerkannter chronischer Erkrankung entfällt der Eigenanteil für die Behandlungspflege nach §62 SGB V vollständig. Für Selbstzahler oder Privatversicherte werden die Kosten individuell kalkuliert — abhängig von Pflegegrad, Versorgungsumfang, Medikation und Hilfsmitteln. Wir klären das gerne kostenlos für Sie.
Die tatsächlichen Gesamtkosten für außerklinische Intensivpflege können sich monatlich auf 10.000 bis 20.000€ belaufen — je nach Pflegeaufwand, Beatmungsstunden und ob 1:1-Betreuung rund um die Uhr notwendig ist. Den Löwenanteil zahlt die Krankenkasse.
Für Patienten und Angehörige entstehen in der Praxis:
Beide Optionen werden von der Krankenkasse gleichwertig finanziert — die Pflegekosten selbst sind identisch. Der Unterschied liegt im Alltag und im persönlichen Bedarf:
APB GO bietet beide Optionen an — wir beraten Sie kostenlos welche für Ihre Situation am besten geeignet ist.
Seit dem 1. Juli 2025 gilt für alle neuen Verordnungen von außerklinischer Intensivpflege: Vor der Genehmigung muss eine Potenzialerhebung durch einen Facharzt erfolgen. Dabei wird geprüft, ob eine Beatmungsentwöhnung (Weaning) oder Entfernung der Trachealkanüle (Dekanülierung) medizinisch möglich ist.
Wichtig für Krankenhäuser und Sozialdienste: Die Potenzialerhebung muss vor der Entlassung organisiert werden. APB GO unterstützt Sozialdienste und Entlassungsmanager bei der Koordination — sprechen Sie uns frühzeitig an.
Der behandelnde Arzt (Krankenhaus oder Hausarzt) stellt eine Verordnung für außerklinische Intensivpflege nach §37c SGB V aus.
Ein Facharzt prüft vor Entlassung ob Beatmungsentwöhnung möglich ist. APB GO koordiniert diesen Schritt gerne.
Verordnung + Pflegeplan werden eingereicht. Die Krankenkasse muss innerhalb von 3 Wochen entscheiden — in Notfällen innerhalb von 3 Arbeitstagen.
Parallel zur Intensivpflege-Beantragung Pflegegrad beim Pflegekasse beantragen — für die Grundpflege-Finanzierung wichtig.
Nach Genehmigung beginnt die Pflege. In dringenden Fällen auch schon während der Prüfung mit vorläufiger Genehmigung. APB GO kann oft innerhalb von 48 Stunden starten.
Eine Ablehnung der Krankenkasse ist nicht das Ende. Sie haben das Recht, innerhalb von 4 Wochen Widerspruch einzulegen. Erfahrungsgemäß werden viele Widersprüche erfolgreich — besonders wenn ein ärztliches Gegengutachten vorgelegt wird. APB GO begleitet Sie durch diesen Prozess kostenlos.
Die Gesamtkosten liegen bei 10.000–20.000€ monatlich — davon zahlt die Krankenkasse den größten Teil. Für Patienten entstehen nur die Mietkosten (wenn in einer WG) und ein geringer Eigenanteil für max. 28 Tage/Jahr.
Ja. Die Behandlungspflege inklusive Beatmungsüberwachung, Trachealkanülenpflege und Absaugen wird vollständig von der Krankenkasse nach §37c SGB V bezahlt — ohne zeitliche Begrenzung, solange die medizinische Notwendigkeit besteht.
Ja. Sie haben freie Wahl des Pflegedienstes bzw. der Pflegeeinrichtung. Die Krankenkasse kann Ihnen keinen bestimmten Anbieter vorschreiben — solange dieser einen Versorgungsvertrag nach §132l SGB V hat.
APB GO bietet Intensivpflege in drei Berliner Standorten (Bohnsdorf, Lichtenrade, Steglitz) und auch zuhause. Aktuelle Verfügbarkeit und kostenlose Beratung: 030 69 540 545.
Rufen Sie uns an – wir organisieren alles.