Intensivpflege zuhause
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Intensivpflege zuhause –
was zahlt die Krankenkasse?

§37c SGB V verständlich erklärt

📅 Juni 2026 ⏱ 8 Min. Lesezeit ✍️ APB GO Redaktion

Wenn ein Familienmitglied beatmungspflichtig ist oder intensivmedizinische Betreuung braucht, muss das nicht zwingend im Krankenhaus oder Pflegeheim passieren. Die außerklinische Intensivpflege ermöglicht es schwer pflegebedürftigen Menschen, würdevoll in ihrer gewohnten Umgebung zu leben – und die Krankenkasse übernimmt die Kosten.

Was ist §37c SGB V?

Der Paragraph 37c des Sozialgesetzbuches V regelt den Anspruch auf außerklinische Intensivpflege. Er gilt für Versicherte die wegen einer nicht heilbaren, fortschreitenden Erkrankung oder nach einem Unfall dauerhaft auf intensivpflegerische Versorgung angewiesen sind – insbesondere bei:

Was übernimmt die Krankenkasse?

Bei genehmigter außerklinischer Intensivpflege übernimmt die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für die Pflegeleistungen vollständig. Das bedeutet: Die spezialisierte 1:1-Betreuung durch examinierte Intensivpflegekräfte mit Beatmungsschein wird bezahlt – rund um die Uhr, 365 Tage im Jahr.

Wichtig: Die Genehmigung muss vor Beginn der Pflege beantragt werden. APB GO unterstützt Sie und Ihren behandelnden Arzt bei der gesamten Antragstellung – kostenlos und unkompliziert.

Wie läuft die Genehmigung ab?

1

Ärztliche Verordnung

Der behandelnde Arzt (z.B. im Krankenhaus oder Hausarzt) stellt eine Verordnung für außerklinische Intensivpflege aus.

2

Antrag bei der Krankenkasse

Der Antrag wird zusammen mit der Verordnung und einem Pflegeplan bei der Krankenkasse eingereicht.

3

MDK-Prüfung

Der Medizinische Dienst prüft den Bedarf – oft auch direkt beim Patienten im Krankenhaus vor der Entlassung.

4

Genehmigung & Start

Nach Genehmigung kann die Pflege beginnen – in dringenden Fällen auch schon während der Prüfung (vorläufige Genehmigung).

Wie schnell kann es losgehen?

In dringenden Fällen – zum Beispiel direkt nach einem Krankenhausaufenthalt – kann die Intensivpflege sehr kurzfristig starten. APB GO arbeitet eng mit Sozialdiensten und Entlassungsmanagern in Berliner Kliniken zusammen und kann die Überleitung oft innerhalb weniger Tage organisieren.

Zuhause oder in einer Pflege-WG?

Außerklinische Intensivpflege ist sowohl in der eigenen Wohnung als auch in einer spezialisierten Pflegewohngemeinschaft möglich. Beide Optionen sind gleichwertig gut — die Krankenkasse finanziert beide vollständig. Die Wahl hängt allein von Ihrer persönlichen Situation und Ihren Wünschen ab:

🏠 1:1-Pflege zuhause

  • Vertraute, gewohnte Umgebung
  • Maximale Privatsphäre
  • Exklusive 1:1-Betreuung rund um die Uhr
  • Pflegeteam kommt direkt zu Ihnen
  • Individuelle Tagesgestaltung

🏡 Pflege-WG

  • 24h Pflegepersonal vor Ort
  • Soziale Gemeinschaft & Aktivitäten
  • Vollständig barrierefrei eingerichtet
  • Kein Umbau der eigenen Wohnung nötig
  • Entlastung für pflegende Angehörige

Was passiert wenn die Krankenkasse ablehnt?

Eine Ablehnung des Antrags auf außerklinische Intensivpflege ist nicht das Ende. Betroffene haben das Recht, innerhalb von vier Wochen Widerspruch einzulegen. In vielen Fällen wird der Widerspruch erfolgreich — besonders wenn ein ärztliches Gegengutachten eingereicht wird.

APB GO begleitet Sie durch den gesamten Widerspruchsprozess. Unsere Erfahrung zeigt: Wer hartnäckig bleibt und gut dokumentiert, bekommt in der Regel die Genehmigung. Im Notfall gibt es auch die Möglichkeit eines Eilverfahrens vor dem Sozialgericht.

Tipp: Lassen Sie sich die Ablehnung schriftlich aushändigen. Nur so können Sie fristgerecht Widerspruch einlegen. APB GO hilft Ihnen kostenlos dabei.

Intensivpflege in Berlin — was ist besonders zu beachten?

In Berlin gibt es einige Besonderheiten bei der Beantragung außerklinischer Intensivpflege. Der zuständige MDK ist die MDK Berlin-Brandenburg. Die Bearbeitungszeiten können variieren — in dringenden Fällen (direkt nach Krankenhausaufenthalt) muss die Krankenkasse innerhalb von 3 Wochen entscheiden.

Wichtig für Berlin: Für Beatmungspatienten, die aus einer Berliner Klinik entlassen werden, ist eine enge Abstimmung mit dem Sozialdienst des Krankenhauses entscheidend. APB GO hat langjährige Kooperationen mit Berliner Kliniken und kann die Entlassung und Überleitung sehr kurzfristig koordinieren.

Kosten im Überblick — was zahlt wer?

Leistung Wer zahlt? Rechtsgrundlage
Intensivpflege / Beatmungspflege Krankenkasse (100%) §37c SGB V
Behandlungspflege (z.B. Wundversorgung) Krankenkasse (100%) §37 SGB V
Grundpflege (Waschen, Anziehen) Pflegekasse (anteilig) §36 SGB XI
Unterkunft in Pflege-WG Eigenanteil / Sozialhilfe §§ SGB XII
Hilfsmittel (Beatmungsgerät etc.) Krankenkasse (100%) §33 SGB V

Häufige Fragen zur Intensivpflege in Berlin

Kann ich den Anbieter der Intensivpflege frei wählen?

Ja. Sie haben freie Wahl des Pflegedienstes bzw. der Pflegeeinrichtung. Die Krankenkasse kann Ihnen keine bestimmte Einrichtung vorschreiben — solange der Anbieter zugelassen ist.

Was ist der Unterschied zwischen §37 und §37c SGB V?

§37 SGB V regelt häusliche Krankenpflege für alle Patienten. §37c SGB V ist speziell für Intensivpflegepatienten mit besonders hohem Versorgungsbedarf — zum Beispiel bei Beatmungspflicht oder schwerem neurologischen Befund.

Wie lange dauert die Genehmigung durch die Krankenkasse?

Standardmäßig hat die Krankenkasse 3 Wochen Zeit. In dringenden Fällen — wenn ein Krankenhausaufenthalt endet und sofortige Pflege notwendig ist — muss die Entscheidung innerhalb von 3 Arbeitstagen fallen. Bei Überschreitung gilt die Genehmigung als erteilt.

Gibt es in Berlin freie Intensivpflegeplätze?

APB GO bietet in Berlin sowohl 1:1-Intensivpflege in der eigenen Wohnung als auch Pflegeplätze in drei Pflegewohngemeinschaften (Bohnsdorf, Lichtenrade, Steglitz). Beide Optionen werden von der Krankenkasse finanziert. Aktuelle Verfügbarkeit und kostenlose Beratung: 030 69 540 545.

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